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   VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05   

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https://dejure.org/2006,32046
VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05 (https://dejure.org/2006,32046)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.06.2006 - 4 K 1482/05 (https://dejure.org/2006,32046)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 4 K 1482/05 (https://dejure.org/2006,32046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizeiliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Polizeiliche Meldeauflage für einen gewaltbereiten Fußballfan; Einstufung als gewaltbereiter Fußballfan nach Aufnahme von zwei Vorfällen in die INPOL-Datei "Gewalttäter Sport"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05
    Die Anwendbarkeit dieser Regelung ist im vorliegenden Fall nicht durch speziellere Regelungen des Versammlungs-, des Pass- oder Personalausweisgesetzes ausgeschlossen (vgl. VGH Bad.-Württ, B. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 - B. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 -, ESVGH 50, 283), zumal Beschränkungen des Passes und des Personalausweises während der Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land auch nicht geeignet wären, eine Anreise von Gewalttätern zu verhindern.

    Denn die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass gewaltbereite Fußballfans sportliche Großveranstaltungen als willkommenen Anlass für gewalttätige Auseinandersetzungen sehen, in deren Verlauf sie anlassbezogene Straftaten wie Delikte gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, aber auch Landfriedensbruch und Sachbeschädigungen begehen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 14.06.2000, a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05
    Gab es dabei wohl zunächst eine gewisse Trennung zur gewaltbereiten Hooligan-Szene, so fand mit der Zeit jedoch ein "Stühlerücken" statt und aus einigen "Ultras" wurden "Hools", ja sogar ganze Gruppierungen wechselten die Seiten, wie z.B. die "Brigade Nassau" (Frankfurt) oder die "Chaoten" aus München (vgl. VG Stuttgart, B. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 -, NJW 2006, 1017).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98

    Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05
    Die Anwendbarkeit dieser Regelung ist im vorliegenden Fall nicht durch speziellere Regelungen des Versammlungs-, des Pass- oder Personalausweisgesetzes ausgeschlossen (vgl. VGH Bad.-Württ, B. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 - B. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 -, ESVGH 50, 283), zumal Beschränkungen des Passes und des Personalausweises während der Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land auch nicht geeignet wären, eine Anreise von Gewalttätern zu verhindern.
  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2002 - 5 E 3789/00
    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05
    Für eine entsprechende Gefahrenprognose ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Adressat des Eingriffs als gewaltbereiter Fußballfan gilt, dass dieser insoweit in einer Szene aus Gleichgesinnten eingebunden ist und dass zudem Erkenntnisse vorliegen, Angehörige dieser Szene beabsichtigten eine Anreise zu dem betreffenden Sportereignis (vgl. VG Frankfurt/Main, Urt. v. 07.03.2002 - 5 E 3789/00 -juris).
  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 453/09

    Ordnungsbehördliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Adressat des Eingriffs als gewaltbereiter Fußballfan gilt, dass dieser insoweit in einer Szene aus Gleichgesinnten eingebunden ist und dass zudem Erkenntnisse vorliegen, Angehörige dieser Szene beabsichtigten eine Anreise zu dem betreffenden Sportereignis (VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.06.2006, 4 K 1482/05, juris, Rn. 30).
  • VG Freiburg, 26.08.2014 - 4 K 1839/14

    Aufenthaltseinschränkende Auflagen gegen einen radikalen Fußballfan wegen der

    Hierbei durfte die Antragsgegnerin auf der Grundlage der ihr vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse aus den oben genannten Gründen voraussichtlich von der Zugehörigkeit des Antragstellers zur gewaltbereiten Ultra-Szene ausgehen und den Antragsteller daher als Sicherheitsrisiko einstufen (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 09.06.2006 - 4 K 1482/05 -, juris RdNr. 30).
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